Herstellungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung anfallen. Aktivierungswahlrechte gewähren einen Spielraum hinsichtlich der Aktivierung von Herstellungskosten. Sie unterscheiden sich in ihrer Definition wesentlich vom Begriff der Anschaffungskosten, weshalb die Herstellung strikt von der Anschaffung abzugrenzen ist.