Die Bewertungsmaßstäbe geben Auskunft darüber, mit welchem Wert Wirtschaftsgüter in der Bilanz anzusetzen sind (Bilanzansatz). Im Regelfall kommen Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Teilwert oder gemeiner Wert zur Anwendung. Hier erfahren Sie, nach welchen Maßstab Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind.
Bilanzierung der Höhe nach (Bewertung):