Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Art der betrieblichen Gewinnermittlung, wofür Bücher geführt werden (doppelte Buchhaltung). Es gibt zwei Arten des Betriebsvermögensvergleiches. Grundlegend muss man Bücher nach § 5 EStG oder kann freiwillig Bücher nach § 4 Abs 1 EStG führen. Erfahren Sie hier, wann welche Art des Betriebsvermögensvergleiches zur Anwendung kommt.