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Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs 1)

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Der § 4 Abs 1 EStG umfasst den rein steuerlichen Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart.

Im Gegensatz zum Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG finden sich die Vorschriften nicht im § 189 UGB, sondern ausschließlich im EStG (§§ 4–14 und § 20 EStG).

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