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Betriebsübergang – Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung

Unternehmensauflösung & BetriebsübergangBetriebsübergangReissnerJänner 2026

Im Falle eines Betriebsübergangs bestimmt sich der anwendbare Kollektivvertrag nach der Sozialpartnerzugehörigkeit der jeweiligen Arbeitgeber. Das Betriebsübergangsrecht sieht Schutzbestimmungen im Falle des Fehlens einer Sozialpartnermitgliedschaft des neuen Arbeitgebers sowie bei Wechsel in einen für die Arbeitnehmer ungünstigeren Kollektivvertrag vor. 

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