Im Falle eines Betriebsübergangs kommt es zum automatischen Eintritt des neuen Inhabers in die bestehenden Arbeitsverhältnisse (Eintrittsautomatik). Durch Kündigungen von Seiten des alten oder neuen Inhabers droht diese Kernanordnung ausgehebelt zu werden. Die BetriebsübergangsRL 2001/23/EG und dementsprechend auch das österreichische Recht sehen daher ein prinzipielles Verbot der Arbeitgeberkündigung bei Betriebsübergang vor. Ausnahmsweise können Kündigungen der Arbeitgeber bei Betriebsübergang jedoch gerechtfertigt werden.