vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsübergang – Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung

Unternehmensauflösung & BetriebsübergangBetriebsübergangReissnerJuli 2026

Im Falle eines Betriebsübergangs bestimmt sich der anwendbare Kollektivvertrag nach der Sozialpartnerzugehörigkeit der jeweiligen Arbeitgeber. Das Betriebsübergangsrecht sieht Schutzbestimmungen im Falle des Fehlens einer Sozialpartnermitgliedschaft des neuen Arbeitgebers sowie bei Wechsel in einen für die Arbeitnehmer ungünstigeren Kollektivvertrag vor. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte