Die Begründung einer Betriebsstätte ist ein klares Anzeichen dafür, dass die Unternehmenstätigkeit außerhalb des Ansässigkeitsstaates eine bestimmte Schwelle der Intensität bzw Verfestigung überschritten hat. Mit einer solchen Betriebsstättenbegründung gehen typischerweise umfangreiche steuerliche Pflichten im jeweils betroffenen ausländischen Staat einher. Dies gilt insb für Ertragsteuern (Einkommen- bzw Körperschaftsteuer) und die Umsatzsteuer, aber auch für sonstige Abgabenarten wie etwa die Lohnsteuer und die Kommunalsteuer.