Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt ohne Entgeltanspruch. Allerdings sind dem Betriebsrat Sacherfordernisse, Räumlichkeiten, Kanzlei- und Geschäftserfordernisse in einem der Größe des Betriebs und den Bedürfnissen des Betriebsrats angemessenen Ausmaß unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Betriebsratsmitglieder sind bei Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und sie dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und betrieblicher Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen nicht benachteiligt werden.