Der Betriebsinhaber hat die beabsichtigte Beförderung eines Arbeitnehmers dem Betriebsrat ehestmöglich mitzuteilen und über Verlangen des Betriebsrats mit diesem zu beraten. Unter Beförderung versteht man jede Anhebung der Verwendung im Betrieb, die mit einer Höherreihung im Entlohnungsschema oder ansonsten mit einer Erhöhung des Entgelts verbunden ist. Der Betriebsrat kann Beförderungen auch vorschlagen, allerdings ist der Betriebsinhaber nicht an die Vorschläge gebunden. Bei Nichteinhaltung der Informations- und Beratungspflicht droht dem Betriebsinhaber eine Geldstrafe.