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Betriebskostenabrechnung

Miet- und WohnrechtMieteFritzerOktober 2024

Der Vermieter hat für die Abrechnung der Betriebskosten mit dem Mieter die Wahl zwischen zwei Verrechnungsmodellen: Jahrespauschalverrechnung (§ 21 Abs 3 MRG) und Einzelverrechnung (§ 21 Abs 4 MRG).

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