Im § 2 Abs 3 EStG findet sich eine abschließende Aufzählung der sieben Einkunftsarten. Sofern die Einnahmen keiner dieser sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können, sind diese nicht steuerbar iSd EStG (kein Auffangtatbestand vorhanden). Für die Gewinnermittlung bzw Überschussermittlung der verschiedenen Einkunftsarten gilt es grundsätzlich zuerst zu definieren, ob eine der drei betrieblichen oder eine der vier außerbetrieblichen Einkunftsarten vorliegt. Hier erfahren Sie, welche Einkunftsart welcher der beiden Kategorien zugeordnet wird und welche Punkte diesbezüglich zu beachten sind.