Beteiligungsertragsbefreiung als Überbegriff umfasst die in § 10 Abs 1 Z 1–6 KStG vorgesehenen sachlichen Körperschaftsteuerbefreiungen für Erträge aus bestimmten Beteiligungen. Im engeren Sinn wird darunter die Steuerbefreiung des § 10 Abs 1 KStG für Beteiligungserträge aus inländischen Körperschaften verstanden.
Einleitung
Im Körperschaftsteuerrecht gibt es drei Befreiungsbestimmungen für Gewinnanteile aus Tochtergesellschaften: