Das Besitzkonstitut (constitutum possessorium) ist eine der zwei gesetzlichen Möglichkeiten einer Übergabe durch Erklärung. Genauso wie bei der Besitzauflassung findet keine äußerliche Übergabe (Hand zu Hand) statt. Die Änderung geschieht lediglich auf Willensebene. Der bisherige Besitzer einer Sache wird dadurch zum Inhaber. Die Rechtsbeziehung, welche den neuen Detentionsgrund bildet, ist dabei unabhängig von der Übergabe zu beurteilen. Während jedoch bei der Besitzauflassung der äußere Anschein auf das neue Rechtsverhältnis hindeutet, ist dies beim Besitzkonstitut gerade nicht der Fall.