Nach § 15 UWG umfasst der Anspruch auf Unterlassung auch die Beseitigung des dem Lauterkeitsrecht widerstreitenden Zustands. Eine gesetzlich normierte Sonderform des Beseitigungsanspruchs stellt dabei der Widerruf nach § 7 Abs 1 UWG dar.
Nach § 15 UWG umfasst der Anspruch auf Unterlassung auch die Beseitigung des dem Lauterkeitsrecht widerstreitenden Zustands. Eine gesetzlich normierte Sonderform des Beseitigungsanspruchs stellt dabei der Widerruf nach § 7 Abs 1 UWG dar.