Im Bescheidbeschwerdeverfahren ist seit 1. 1. 2014 eine grundsätzlich zwingende Beschwerdevorentscheidung vorgesehen, mit der das Rechtsmittelverfahren vorläufig beendet wird. Soll das Rechtsmittelverfahren weitergeführt werden, stellt der Vorlageantrag den entsprechenden Rechtsbehelf dar, um zu einer Entscheidung durch das Verwaltungsgericht zu gelangen.