Bei behaupteter Verletzung der behördlichen Entscheidungsflicht steht seit 1. 1. 2014 das Rechtsmittel der Säumnisbeschwerde zur Verfügung.
Im Folgenden wird erläutert, wann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden kann, was eine Säumnisbeschwerde beinhalten muss und welche Entscheidungen für das Verwaltungsgericht in Betracht kommen.