vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

SchuldrechtAllgemeinesKolmaschSeptember 2024

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige ab dem 7. Geburtstag und schutzberechtigte Volljährige im Bereich eines Genehmigungsvorbehalts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person kann grundsätzlich nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters und teilweise des Gerichts wirksam rechtsgeschäftlich handeln. Bis zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung ist der Vertragspartner an den mit dem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossenen Vertrag gebunden. Um seine Bindung zeitlich zu beschränken, kann er eine angemessene Genehmigungsfrist setzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte