Arbeitsleistungen können im Rahmen verschiedener Vertragstypen erbracht werden. In der Praxis besonders wichtig sind Arbeitsverträge, freie Dienstverträge und Werkverträge. Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Vertragsarten fällt nicht immer leicht, sie ist aber zentral, da diverse Rechtsfolgen davon abhängen. Insb geht es um die Frage, ob das Arbeitsrecht als soziales Schutzrecht anzuwenden ist. Wird ein Arbeitsvertrag fälschlicherweise nicht als solcher gehandhabt, kann das für den Arbeitgeber mit spürbaren (finanziellen) Konsequenzen verbunden sein.