Angesichts der zum Teil immer noch unterschiedlichen Rechtsfolgen ist im österreichischen Arbeitsrecht zwischen Arbeitern und Angestellten zu unterscheiden. Die Abgrenzung bereitet in der Praxis immer wieder Probleme und ist auch rechtspolitisch umstritten. Angestellter ist, wer vorwiegend kaufmännische Dienste, höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten erbringt. Auf wen das nicht zutrifft, der ist Arbeiter.