Verboten sind für schwangere Arbeitnehmerinnen Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit – es gibt jedoch Ausnahmen. Auch die Leistung von Überstunden ist verboten. Keinesfalls darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden übersteigen.
Hinweis