Unter „Beraterhaftung“ ist die Haftung für die Erteilung eines unrichtigen Rats zu verstehen. Die Beraterhaftung hat einen großen praktischen Anwendungsbereich und kommt in den unterschiedlichsten Bereichen des Wirtschaftslebens infrage, nämlich überall dort, wo eine Beratung oder Aufklärung geschuldet wird. Praktisch besonders relevante Felder der Beraterhaftung sind zB die Anlageberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und beratende Tätigkeiten von sonstigen (Gerichts)Sachverständigen.