Die Bemessungsgrundlage stellt die Basis für die Berechnung der Umsatzsteuer dar. In der Regel handelt es sich dabei um das tatsächlich entrichtete Entgelt, welches vom Empfänger für den Erwerb einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufgewendet wird. Oft wird die Bemessungsgrundlage daher auch als Nettopreis bezeichnet. Abweichend davon normiert das Umsatzsteuergesetz jedoch diverse Ausnahmen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für bestimmte Lieferungen oder sonstigen Leistungen. Auch bei Entnahmen gibt es für die Berechnung der Bemessungsgrundlage besondere Vorschriften.