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Kleinunternehmer

UmsatzsteuerSteuerbefreiungenBerger/SteiningerMärz 2024

Die Umsätze von Kleinunternehmern – das sind Unternehmer mit Umsätzen eines Unternehmens im Inland bis maximal € 35.000,– netto im Veranlagungsjahr (ab 01.01.2020, zuvor € 30.000) – sind aus Vereinfachungsgründen unecht von der Umsatzsteuer befreit (mit der Konsequenz, dass der Vorsteuerabzug verloren geht). Die Umsatzgrenze kann innerhalb von fünf Kalenderjahren einmal um maximal 15 % überschritten werden (Toleranzgrenze). Auf die Kleinunternehmerbefreiung kann durch eine Optionserklärung verzichtet werden.

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