Die Umsätze von Kleinunternehmern – das sind Unternehmer mit Umsätzen eines Unternehmens im Inland bis maximal € 55.000 brutto im Veranlagungsjahr (ab 1. 1. 2025, zuvor € 35.000 netto) – sind aus Vereinfachungsgründen unecht von der Umsatzsteuer befreit (mit der Konsequenz, dass der Vorsteuerabzug verloren geht). Auf die Kleinunternehmerbefreiung kann durch eine Optionserklärung verzichtet werden.

