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Belastungsverbot- und Veräußerungsverbot

SachenrechtGrundbuchJaukMai 2024

Nach dem Entstehungsgrund unterscheidet man  zwischen dem rechtsgeschäftlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot nach § 364c ABGB, dem richterlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot und den gesetzlichen Belastungs- und Veräußerungsverboten.

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