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Beitragsfreie Bezugsbestandteile – § 49 Abs 3 Z 1 bis Z 16a ASVG

SozialversicherungBeitragsrecht - ASVGThalerMai 2024

Neben dem Entgelt, von welchem jedenfalls Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, definiert das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) auch solche Bezüge, die beitragsfrei sind. § 49 Abs 3 ASVG hält in den Z 1 bis 33 Ausnahmen von der Beitragspflicht und damit sozialversicherungsfreie Bezüge in einer taxativen (abschließenden) Auflistung fest. 

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