Im Strafverfahren gilt grundsätzlich, dass derjenige, der sich eines Verteidigers bedient, auch dessen Kosten zu tragen hat. Der Beitrag zu den Verteidigungskosten soll der Ungerechtigkeit dieses gänzlichen Ausschlusses von Ersatzansprüchen entgegenwirken. Daher wird im Falle bestimmter Verfahrensbeendigungen (Freispruch, Einstellung des Ermittlungsverfahrens) ein Beitrag zu den Verteidigungskosten gewährt.