Die Beihilfe iHv € 6,06 täglich können nur Bezieher vom Kinderbetreuungsgeld als Konto beantragen. Anspruch auf die Beihilfe haben alleinstehende Elternteile, verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Elternteile mit geringem Einkommen unter der Voraussetzung, dass der Partner kein Einkommen erzielt oder der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Partners nicht mehr als € 18.000,– beträgt. Die Beihilfe gebührt nur, wenn die Einkünfte des Elternteiles, der KBG bezieht, nicht den Betrag von € 8.100,- (= Wert ab 1. 1. 2024) übersteigen.