vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

Schwangerschaft & ElternkarenzKinderbetreuungsgeldSabaraJuli 2024

Die Beihilfe iHv € 6,06 täglich können nur Bezieher vom Kinderbetreuungsgeld als Konto beantragen. Anspruch auf die Beihilfe haben alleinstehende Elternteile, verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Elternteile mit geringem Einkommen unter der Voraussetzung, dass der Partner kein Einkommen erzielt oder der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte des Partners nicht mehr als € 18.000,– beträgt. Die Beihilfe gebührt nur, wenn die Einkünfte des Elternteiles, der KBG bezieht, nicht den Betrag von € 8.100,- (= Wert ab 1. 1. 2024) übersteigen.  

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte