Anspruch auf Familienbeihilfe haben ‒ unabhängig vom Einkommen der Familie ‒ Eltern, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, für bei ihnen haushaltszugehörige Kinder bzw für Kinder, denen sie überwiegend Unterhalt leisten. Jedem Familienbeihilfenbezieher steht zudem ein Kinderabsetzbetrag zu, dann gibt es noch den Mehrkindzuschlag. Eltern können weiters eine Kinderbetreuungsbeihilfe (= gestaffelter Zuschuss zu den Kosten für die Unterbringung des Kindes) begehren. Eine Steuerentlastung für Eltern bringt außerdem der Familienbonus Plus.