Der Behandlungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Patienten und Behandler. Auf seiner Grundlage entstehen umfassende Rechte und Pflichten; auf Behandlerseite etwa die Pflicht zur Behandlung lege artis, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Verschwiegenheitspflicht; auf Patientenseite vor allem zur Zahlung des Honorars bzw zur Übergabe der e-card. Der Behandlungsvertrag tritt in zwei Erscheinungsformen auf: Entweder wird er mit einem freiberuflich tätigen Mitglied eines Gesundheitsberufes oder mit dem Träger einer Krankenanstalt abgeschlossen.