Inhalt von Beratungsverträgen (auch „Konsulentenverträge“ oder „Consultingverträge“) sind verschiedene Leistungen und Tätigkeiten, etwa rein beratende Leistungen, Schulungstätigkeiten, rechtsgeschäftliche Vertretungen, Vermittlung von Geschäftsabschlüssen, Beratung bei Geschäftsabschlüssen uvm.