Viele Begriffe sind bereits direkt in der DSGVO als Legaldefinition beschreiben, insb im Art 4 DSGVO finden sich die meisten Begriffsbestimmungen und Definitionen. Andere Begriffe werden in den Erwägungsgründen umschrieben. Im folgenden Artikel werden die zentralen Begriffe und ihre Bedeutung glossarhaft dargestellt.