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Das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO

DatenschutzrechtBaumgartner/GutbrunnerApril 2026

Nach Art 15 DSGVO können betroffene Personen Auskunft über ihre personenbezogenen Daten verlangen. Dieses Auskunftsrecht hat zwei Ausprägungen, nämlich das Auskunftsrecht ieS nach Art 15 Abs 1 DSGVO und das Recht auf Übermittlung einer Kopie der personenbezogenen Daten nach Art 15 Abs 3 DSGVO. 

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