Der gesellschaftsrechtliche Begriff der „Umgründungen“ erfasst diverse Tatbestände, die im Grunde Umstrukturierungen auf Ebene der Gesellschaften an sich betreffen und in der Regel (nämlich bei den Umgründungen „im engeren Sinn“) mit der Übertragung von Vermögen zwischen den beteiligten Gesellschaften in Verbindung stehen. Es existieren aber auch Umgründungen („im weiteren Sinn“), bei denen sich lediglich die Rechtsform verändert, ohne dass Vermögen übertragen wird.