Das SPG unterscheidet zwischen Aufgaben und Befugnissen, wobei die Befugnisse im dritten Teil des SPG in allgemeine und besondere Befugnisse unterteilt sind. Diese Befugnisse erlauben es, in die Rechte von Personen einzugreifen, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Allgemeine Befugnisse gelten subsidiär, während besondere Befugnisse als lex specialis vorrangig sind. Die Sicherheitsbehörden agieren durch Verordnung oder Bescheid, während die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Auftrag der Behörden handeln und unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausüben.