Das Betretungs- und Annäherungsverbot (BV/AV) gemäß § 38a SPG ist ein zentrales Instrument des Gewaltschutzes in Österreich. Es ermöglicht den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Gefährder von einer gemeinsam bewohnten Wohnung zu verweisen und ihnen die Annäherung an die gefährdete Person zu untersagen. Ziel ist der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der gefährdeten Person. Das BV/AV ist ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Gefährders und setzt eine umfassende Begründung und Dokumentation voraus.