Als Bau- oder Montagezulage wird in der Praxis, abhängig für welche Tätigkeit die Zulage gewährt wird (Baubranche, Metallbranche), auch ein Tages- und Nächtigungsgeld oder eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage (SEG-Zulage) bezeichnet. Stellt die Bau- oder Montagezulage weder eine abgabenfreie Reisekostenvergütung noch eine lohnsteuerfreie (gegebenenfalls beitragsfreie) SEG-Zulage dar, so ist die Zulage sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig.