Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN) sind Bestandteile des Entgelts und werden vom Arbeitgeber für Arbeiten geleistet, die der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten erbringt. Der arbeitsrechtliche Anspruch ist meist in lohngestaltenden Vorschriften (insb im Kollektivvertrag) festgelegt, der Arbeitgeber kann jedoch auch freiwillig solche Zulagen bezahlen. Zu unterscheiden ist hinsichtlich dieser Ansprüche immer zwischen dem arbeitsrechtlichen Anspruch als solchem und der Behandlung des Anspruchs in Bezug auf Sozialversicherung und Lohnsteuer.