Der Bauträgervertrag stellt einen Vertrag über den Erwerb des Eigentums, des Wohnungseigentums, des Baurechts, des Bestandrechts oder eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasings an zu errichtenden oder durchgreifend zu erneuernden Gebäuden, Wohnungen oder Geschäftsräumen dar. Zum Schutz des Erwerbers als Verbraucher wurde durch die Bestimmungen des BTVG ein gesetzlicher Mindeststandard in Bezug auf die konkrete Vertragsgestaltung geschaffen. Dieser umfasst etwa einen notwendigen Vertragsinhalt oder besondere Rücktritts- und Rückforderungsrechte.