Im Gegensatz zur Pflichtversicherung, die unabhängig vom Willen des Versicherten kraft Gesetzes eintritt, setzt die freiwillige Versicherung immer eine Antragstellung durch den Versicherten voraus. Eine freiwillige Versicherung hat den Zweck, einen Versicherungsschutz zu erlangen oder nach Ende der Pflichtversicherung einen solchen beizubehalten. In der Selbstversicherung der Unfallversicherung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen höheren Leistungsanspruch aus der Unfallversicherung aufgrund einer dreistufigen, in der SVS-Satzung festgelegten Beitragsgrundlage zu erwerben.