vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bankgeheimnis

SchuldrechtAllgemeinesRitterMärz 2024

Das österreichische Bankgeheimnis ist in § 38 BWG geregelt. Kreditinstitute, deren Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte oder sonst für das Kreditinstitut tätige Personen dürfen jene Geheimnisse bzw Informationen, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer Geschäftsbeziehung mit (potenziellen) Kunden oder aufgrund des § 75 Abs 3 BWG anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, weder offenbaren noch verwerten. § 38 Abs 4 BWG bestimmt weitere Geheimhaltungsverpflichtete.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte