Außergewöhnliche Belastungen müssen außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich einschränken. § 34 Abs 6 EStG benennt die außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt, § 34 Abs 4 EStG jene mit Selbstbehalt. Hier erfahren Sie, welche Ausgaben außergewöhnliche Belastungen sein können und wie sich der Selbstbehalt errechnet sowie weitere Details.