Die Außenprüfung („Betriebsprüfung“) stellt das umfassendste Kontrollinstrument der Abgabenbehörden dar. Sie dient dazu, die steuerliche Gebarung des Abgabepflichtigen umfassend zu prüfen und umfasst daher idR einen Zeitraum von 3–5 Veranlagungsjahren. Die Prüfer müssen zu Beginn einen Prüfungsauftrag vorweisen, in dem der Prüfungsgegenstand ausgewiesen ist. Bei Beendigung hat eine Schlussbesprechung zur Wahrung des Parteiengehörs zu erfolgen. Die Ergebnisse der Außenprüfung sind in einem Bericht niederzuschreiben. Basierend auf dem Bericht erfolgt idR eine (neue) Abgabenvorschreibung.