Autobahnen sind Straßen, die durch entsprechende Hinweiszeichen als solche gekennzeichnet sind und auf denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren werden darf. Im Unterschied zu anderen Straßen gelten für die die Benützung der Autobahn besondere Regelungen (§ 46 StVO): So zB für den zulässigen Verkehr (nur Kfz, keine Fußgänger oder Radfahrer), für das Abschleppen, das Rückwärtsfahren oder die Rettungsgasse.