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Abschleppen

VerkehrsrechtGrundbegriffeGrundtnerMai 2022

Das Abschleppen von Kfz wird in der StVO unter dem Kapitel „Entfernung von Hindernissen“ behandelt. Grundsätzlich darf abgeschleppt werden, wenn ein Kfz den Verkehr beeinträchtigt. Die Abschlepptatbestände sind im § 89a Abs 2a StVO aufgezählt. Das Verfahren nach § 89a StVO ist ein Verfahren nach AVG und trifft nur den Zulassungsbesitzer. Das Verwaltungsstrafverfahren, das gegen den Lenker geführt wird, wird unabhängig von diesem  AVG-Verfahren geführt.

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