Die Ausschreibung ist das Kernstück des Vergabeverfahrens. Dort legt der Auftraggeber unter Einhaltung der Vergabegrundsätze (insb der Bietergleichbehandlung) den Leistungsgegenstand, die technischen und vertraglichen Spezifikationen sowie die „Spielregeln“ des Vergabeverfahrens verbindlich fest. Die besondere Bedeutung seiner Festlegungen liegt in ihrer strengen Bindungswirkung. Während der Auftraggeber unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen vornehmen darf, führt ein ausschreibungswidriges Angebot zum Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren.