Diese Kriterien klingen zwar sehr ähnlich, sie meinen aber Unterschiedliches. Daher ist deren Abgrenzung besonders wichtig. Definiert werden sie im § 2 Z 22 BVergG 2018.
Diese Kriterien klingen zwar sehr ähnlich, sie meinen aber Unterschiedliches. Daher ist deren Abgrenzung besonders wichtig. Definiert werden sie im § 2 Z 22 BVergG 2018.