Die Auslobung ist ein einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende einer noch unbekannten Person eine Belohnung für eine bestimmte Leistung verspricht. Eine Sonderform der Auslobung ist das Preisausschreiben, bei dem von mehreren erwarteten Leistungen eine ausgewählt und prämiert wird. Der in Auslobungsbedingungen häufig vorgesehene Ausschluss des Rechtswegs bleibt weitgehend wirkungslos.