Die ordnungsgemäße Zustellung ist wesentlicher Bestandteil der Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen und Verfügungen; erst durch sie wird der Lauf von Rechtsmittelfristen ausgelöst. Dabei haben die Zustellungen grundsätzlich nach dem Zustellgesetz zu erfolgen. Immer öfter ist es der Fall, dass eine der Parteien sich nicht in Österreich aufhält, sondern eine Zustellung in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Drittstaaten zu erfolgen hat. Die damit einhergehenden Besonderheiten sollen im Folgenden behandelt werden.