Die ordnungsgemäße Zustellung ist wesentlicher Bestandteil der Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen und Verfügungen; erst durch sie wird der Lauf von Rechtsmittelfristen ausgelöst. Ein wesentlicher Begriff des Zustellrechts ist dabei jener der Abgabestelle. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zustellung bzw zur Überprüfung, ob ein Zustellmangel vorliegt, ist es daher essentiell, den Begriff der Abgabestelle genau zu kennen.